Ärztliche Führerscheinuntersuchung
Bevor man eine Führerscheinausbildung beginnt, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, um die gesundheitliche Eignung festzustellen.
Sie dient dazu, sicherzustellen, dass keine Erkrankungen vorliegen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnten. Die Untersuchung wird von einem sachverständigen Arzt durchgeführt und bildet die Grundlage für das erforderliche ärztliche Gutachten.
So wird gewährleistet, dass der Führerscheinbewerber sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.


Erstmalige Untersuchung vor Beginn der Führerscheinausbildung
Die Untersuchung wird durch einen sachverständigen Arzt gemäß § 34 Führerscheingesetz durchgeführt.
Sie sollte bereits vor Beginn der Führerscheinausbildung erfolgen.
Der eigene Hausarzt, auch wenn er als sachverständiger Arzt tätig ist, darf diese Untersuchung nicht durchführen.
Ergibt die Untersuchung beim sachverständigen Arzt gemäß § 34, dass kein positives Gutachten erstellt werden kann (z. B. bei Epilepsie, Diabetes, fortschreitenden Augenerkrankungen etc.), erfolgt eine Überweisung zum Amtsarzt. Dieser holt weitere fachärztliche Stellungnahmen ein, um durch individuelle Auflagen oder Befristungen ein positives Gutachten ausstellen zu können.
Im Fall einer Überweisung zum Amtsarzt wird vom überweisenden sachverständigen Arzt nur die Hälfte des Honorars in Rechnung gestellt.
Amtsärztliches Gutachten
Wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen – zum Beispiel Diabetes, Anfallsleiden (Epilepsie), schwere Herzerkrankungen (Infarkt, Angina pectoris, Arrhythmien, Herzschrittmacher), Einäugigkeit oder ähnliche Erkrankungen – muss auf jeden Fall ein amtsärztliches Gutachten erstellt werden.
In diesen Fällen kann der Führerscheinbewerber direkt einen Termin beim Amtsarzt vereinbaren.
Nach Abschluss der Führerscheinausbildung muss das positive ärztliche Gutachten gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung persönlich bei der Führerscheinbehörde abgegeben werden.
Das ärztliche Gutachten ist 18 Monate gültig. Wird diese Frist überschritten, muss die ärztliche Untersuchung nach Ablauf der 18 Monate wiederholt werden.
Wiederholungsuntersuchung Klasse C/C1/D/D1
Für jede Verlängerung der Lenkberechtigungen der Klassen C oder D ist nach 5 Jahren eine Wiederholungsuntersuchung beim sachverständigen Arzt erforderlich, um die gesundheitliche Eignung nachzuweisen.
Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr muss die Untersuchung alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Was wird bei der Führerscheinuntersuchung untersucht?
- Erhebung der Krankengeschichte mittels Fragebogen
- Größe und Gewicht
- Atmung
- Herz/Kreislauf (Blutdruck, Puls)
- Beweglichkeit von Wirbelsäule, Extremitäten, Fingern
- Nervensystem (Tremor=Muskelzittern, psychische Auffälligkeit)
- Sehtest
- Hörtest
- Klinischer Gesamteindruck (Gang, Sprache)
Wie lange dauert die Untersuchung?
Normalerweise dauert die ärztliche Untersuchung nur wenige Minuten.
Was wird benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis (kein Schülerausweis)
Brillenträger:
- Brille
- Brillenpass (vom Optiker oder Augenarzt nicht älter als 6 Monate)
Kontaktlinsenträger:
- Kontaktlinsen
- Stärkebestimmung KL (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 6 Monate)
- Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen
(Sollte wahlweise Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, dann die Brille, Brillenpass, Kontaktlinsen und Stärkebestimmung KL mitbringen! Kommen Sie mit der Brille in die Ordination. Zuerst wird das Sehvermögen mit der Brille überprüft, anschließend mit den Kontaktlinsen. - Ausgefüllter Fragebogen
| 35 Euro | Gruppe 1:Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A(A1, A2), B, BE und F |
| 50 Euro | Gruppe 2:Kraftfahrzeuge der KlassenC(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E) |
| 30 Euro | Verlängerungen (C, D) |
Normalerweise dauert die ärztliche Untersuchung nur wenige Minuten.
Die Untersuchungen werden regelmäßig (auch Abends) an unseren INFAR-Standorten in Villach und Spittal von Frau Dr. Lenhard Edeltraud (sachverständige Ärztin gemäß §34 FSG) durchgeführt.
Für weitere Informationen oder Terminbuchungen kontaktieren Sie Frau Dr. Lenhard unter 0660 / 344 8211 oder schicken eine Anfrage per Mail an dr.lenhard@gmx.at.
Alternativ geben wir Ihnen unter 04762 / 54 44 44 oder office@infar-kaernten.at Auskunft über die nächsten geplanten Untersuchungstermine.
